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Logistik ist Leben, aber ohne Umschlagflächen keine Logistik

Logistik ist Leben. Spätestens seit den Unterbrüchen der globalen und europäischen Warenströme, welche die Covid-19-Pandemie und der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine nach sich gezogen haben, steigt das Bewusstsein für diesen Zusammenhang. Innerhalb der Schweiz sind Herausforderungen für den Transport, den Umschlag und die Lagerung von Waren weniger von dramatischen Ereignissen getrieben als von Wachstumsperspektiven. Gemäss den aktuellen Prognosen werden im Kanton Zürich 2050 zwei Millionen Menschen leben – knapp ein Viertel mehr als heute. Gleichzeitig verlangt das Raumplanungsgesetz, dass neue Wohnungen und Arbeitsplätze innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets unterzubringen sind. Das führt zu einer verschärften Konkurrenz um Flächen.

Ausgehend von dieser Perspektive hat der Regierungsrat des Kantons Zürich 2022 das «Güterverkehrs- und Logistikkonzept» (GVLK) verabschiedet. Es sieht vor, bestehende Flächen für den Umschlag von Waren zu sichern und weiterzuentwickeln. Beispielsweise sind zusätzliche Umschlaganlagen zwischen Schiene und Strasse im kantonalen Richtplan festzusetzen, damit die Eisenbahn weiterhin ihre Rolle als flächeneffizientes und klimafreundliches Güterverkehrsmittel auf grosse und mittlere Distanzen spielen kann. Für den Kanton Zürich sind die Flächen für solche Umschlaganlagen also von öffentlichem Interesse. Sie sind eine Voraussetzung dafür, dass die privaten Transport- und Logistikunternehmen ihren Versorgungsauftrag auch unter den Vorzeichen einer steigenden Nachfrage nach Waren und einer grösseren Dichte von Menschen und Bauten erfüllen können.

Ebenso wichtig wie die Umschlagflächen für Waren sind ausreichende Kapazitäten für den Güterverkehr auf der Strasse und der Schiene. Auch hier ist das öffentliche Interesse in die Waagschale zu werfen, welches der Versorgung von Gesellschaft und Wirtschaft zukommt. Auf der Schiene hat der Bund verbindliche Rahmenbedingungen definiert, die sicherstellen, dass den Interessen des Güter- und des Personenverkehrs unabhängig von den Verkehrszeiten gleichermassen Rechnung getragen werden muss.

Die grosse Bedeutung des Schienengüterverkehrs hat unter anderem die Vernehmlassungsvorlage des Bundes zur «Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie auf der Schiene» deutlich gemacht. Eingriffe in das Angebot des Schienengüterverkehrs hätten umgehend Einfluss auf die Lieferketten der Wirtschaft, weil sie kurzfristig nur schwer oder gar nicht angepasst werden können, heisst es in den Erläuterungen dazu. Deshalb, so steht dort weiter, sollen die Angebote und die Funktion des Schienengüterverkehrs auch bei Strommangellangen so lange wie möglich aufrechterhalten werden, um die Landesversorgung sicherzustellen.

Strassenseitig haben für den Kanton Zürich Umschlagplätze Priorität, nicht nur für den reinen Güterverkehr, sondern auch für den Dienstleistungsverkehr mit Waren, zum Beispiel von Handwerkern. In der Teilrevision 2022 stellt der Regierungsrat die Erwähnung ausreichender Anhalte- und Parkierungsmöglichkeiten zur Diskussion.

Darüber hinaus haben der Kanton und die anderen Staatsebenen bei der Koordination von Güterverkehr und Logistik unter anderem die folgenden potenziellen Trends im Auge zu behalten:

Stefan Bitzi und Paul Schneeberger, Koordinationsstelle Güterverkehr und Logistik im Amt für Mobilität des Kantons Zürich